Welcome at Juma Lake Inn










 

Juma Lake Inn - Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Buchungsverlauf
Buchungen werden schriftlich (per Email oder Online-Formular) von uns entgegengenommen. Im Anschluss daran erstellen wir eine schriftliche Bestätigung und Rechnung über den Nettopreis an Ihre Reiseagentur. Diese wird Ihrer Agentur per Mail zugeschickt. Auf Wunsch auch auf dem Postweg. Der Gesamtbetrag für die gebuchten Leistungen wird von Ihrer Agentur auf unser Geschäftskonto überwiesen, sodass der Rechnungsbetrag bis zum angegebenen Datum eingeht. Sollte dies nicht erfolgen, gehen wir von einer Stornierung der Leistungen aus. Stornokosten behalten wir uns vor. Bitte beachten Sie hierzu die Hinweise auf der Rechnung.

2. Unvorhersehbare Preiserhöhungen
Wir behalten uns Änderungen in unseren angegebenen Netto-Preisen ausdrücklich vor. Diese können z.B. in stark abweichenden Wechselkursen begründet sein. Die Preisänderungen müssen von uns bis 21 Tage vor Beginn der gebuchten Leistungen mitgeteilt werden. In diesem Fall hat Ihre Agentur den Anspruch auf eine kostenlose Stornierung der gebuchten Leistungen bei Juma Lake Inn.

3. Pass-, Devisen-, Visa-, Zoll- und Impfbestimmungen
Auskünfte erhalten Sie bei Bedarf von uns (ohne Gewähr). Da sich diese Bestimmungen laufend ändern können, empfehlen wir Ihnen, sich zusätzlich bei den zuständigen Konsulaten zu erkundigen.

4. Versicherungen
Bitte empfehlen Sie Ihren Kunden den Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reiserücktrittversicherung (u.U. auch eine Reisegepäckversicherung).

5. Rücktrittsgebühren
Für die Stornierung gebuchter Leistungen betragen die Rücktrittskosten pro Person:

Ausgenommen hiervon sind gesondert ausgewiesene Stornobedingungen auf der Rechung der gebuchten Leistungen. Hier sind nach Buchung Stornogebühren von bis zu 100% fällig. Allerdings nur bei extra angegebenen Stornobedingungen auf der Bestätigung/Rechnung.
Nach Antritt der gebuchten Leistungen besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Rücktrittsgebühren auf Leistungen werden nicht erhoben, wenn für den zurückgetretenen Reiseteilnehmer eine adäquate Ersatzperson gestellt wird. Voraussetzung ist, dass die Ersatzperson den besonderen Erfordernissen in Bezug auf die Reise entspricht und gesetzliche oder behördliche Vorschriften des Inlandes oder des jeweiligen Ziellandes nicht entgegenstehen.

Rücktritt oder Kündigung durch Juma Lake Inn ist möglich, wenn:

  1. Bis 14 Tage vor der Reise: Die ausdrücklich angegebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. In diesem Falle werden Sie umgehend benachrichtigt und der eingezahlte Betrag wird voll zurückerstattet. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
  2. Der oder die gebuchten Reiseteilnehmer die Durchführung der Leistungen ungeachtet einer Abmachung nachhaltig stört oder den Reiseleiter bzw. andere Teilnehmer bewusst gefährdet. In diesem Falle können Reiseteilnehmer vom Reiseleiter ausgeschlossen und von Angestellten der Juma Lake Inn nach Manaus zurückgebracht werden. Der Anspruch auf den Reisepreis bleibt für Juma Lake Inn bestehen; evtl. Mehrkosten hat der Reiseteilnehmer selber zu tragen, sowie er auch keinen Anspruch auf Rückvergütung hat.

6. Umbuchungen
Wird auf Wunsch des Kunden nach Vertragsabschluß eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins oder des Reiseziels gewünscht, sind wir bemüht diesen Wunsch zu erfüllen. Die Gebühren sind denen des Rücktritts gleich. Die Verfügbarkeit kann aber nicht garantiert werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Reisepreises oder eines Teiles dessen, resultierend aus der fehlenden Verfügbarkeit oder durch notwendige Änderung der Leistungen, besteht ausdrücklich nicht. Abweichende Regelungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.

7. Gewährleistungen und Mitwirkungspflicht
Sollte es dazu kommen, dass eine Vertragsleistung nicht erfüllt wird, hat der Reiseteilnehmer die Möglichkeit Abhilfe zu verlangen. Reiseleiter und Bedienstete von Juma Lake Inn sind verpflichtet, soweit es die Umstände ermöglichen, Ersatzleistungen zu schaffen und Leistungsstörungen zu beseitigen. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen müssen die Reisenden ihrerseits alles Zumutbare tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. Schäden so gering wie möglich zu halten. Keinesfalls erkennen wir irgendwelche, nach Rückkehr der Reise vorgebrachten Forderungen, die auf Minderung des Reisepreises abzielen, wenn diese Forderungen nicht zum Zeitpunkt des Geschehens in präziser und unmissverständlicher Form unserem Büro, dem Reiseleiter oder einem Angestellten von Juma Lake Inn vorgetragen wurden. Eine Reklamation muss vom Reiseleiter schriftlich quittiert sein. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der gebuchten Leistungen müssen unverzüglich nach Beendigung, spätestens aber 1 Monat nach derselben geltend gemacht werden; sie verjähren 6 Monate nach Beendigung der Reise. Infolge höherer Gewalt wie Krieg, Naturkatastrophen, innere Unruhen etc. ist vor Antritt der Reise die Aufhebung des Vertrages in beiderseitigem Einvernehmen (nach § 651 j BGB) möglich. Tritt dieser Umstand während der Reise auf, kann Juma Lake Inn für dadurch notwendige Programmänderungen oder Annullierungen nicht haftbar gemacht werden. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um die Rückreise zu ermöglichen. Evtl. anfallende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden. Das Amazonasgebiet liegt in tropischen Klimazonen. Es kann u.U. vereinzelt vorkommen, dass man mit div. Kleingetier konfrontiert wird. Sollte es störende Ausmaße annehmen, ist die Reiseleitung sofort zu informieren, damit Störungen beseitigt oder vermieden werden können. Ein Schadensersatzanspruch wegen derartiger Störungen oder Art der Störungsbeseitigung besteht ausdrücklich nicht.

8. Haftung
Unsere Haftung ist für vertragliche Schadensersatzansprüche auf den dreifachen Preis der bei uns gebuchten Leistungen beschränkt. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung erbracht, so erbringen wir Fremdleistungen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen. Bei Unfällen im Luft-, Wasser- oder Straßenverkehr, Angriffen und Verletzungen durch Tiere oder anderen unvorhersehbaren Ereignissen (Naturgewalten und -katastrophen, Blitzschlag), die sich unserem Einfluss entziehen, besteht gegenüber Juma Lake Inn kein Haftanspruch. Hierzu zählen auch Beeinflussungen, Verzögerungen oder Mehrkosten der Reise, hervorgerufen durch Naturereignisse und Katastrophen.

9. Wechselkursschwankungen
Wir behalten uns ausdrücklich Preisänderungen auf Grund von Wechselkursschwankungen vor.

10. Salvatorische Klausel
Die Ungültigkeit eines Teils dieser Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes in der Fassung der 651 a ff BGB.

11. Allgemeines
Toleranz und Einfühlungsvermögen sollte grundsätzlich nicht nur dem Gastland, sondern auch, bei Gruppenreisen den anderen Mitgliedern entgegengebracht werden. Ein gutes Gruppenklima vertieft die Erlebnisse und lässt "die Reise" zu einer unvergesslichen Begegnungs- bzw. Erlebnisreise werden.
Mit der Anmeldung und der Zustellung der Reisebestätigung werden, ohne sofortigen und nachweisbaren Widerruf (max. 3 Tage nach Reservierung), diese allgemeinen Geschäftsbedingungen von Seiten Ihrer Reiseagentur anerkannt und somit rechtskräftig.

BESONDERER HINWEIS:
Weisen Sie Ihre Kunden ausdrücklich darauf hin, dass es vor Ort aus
organisatorischen oder witterungsbedingten Gründen Änderungen in der zeitlichen Abfolge geben kann!

12. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand von Juma Lake Inn, c/o BRASILIEN-WEGE, ist Köln.